Feuerverbot-Waldbrandgefahr
Ab sofort gilt ein absolutes Feuerverbot
im Wald und Waldesnähe (50m) ist verboten:
- Feuer zu entfachen.
im ganzen Kantonsgebiet ist verboten:
- Grillieren an unbefestigten Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
- Feuerwerke abzubrennen.
- Heissluftballone/Himmelslaternen steigen zu lassen
- Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen
Widerhandlungen werden mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft.
Entstehende Kosten zur Abwehr und Wiederherstellung werden den
schuldhaften Verursachern überbunden.