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Feuerverbot-Waldbrandgefahr

Ab sofort gilt ein absolutes Feuerverbot

im Wald und Waldesnähe (50m) ist verboten:
- Feuer zu entfachen.


im ganzen Kantonsgebiet ist verboten:
- Grillieren an unbefestigten Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
- Feuerwerke abzubrennen.
- Heissluftballone/Himmelslaternen steigen zu lassen
- Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen

Widerhandlungen werden mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft.
Entstehende Kosten zur Abwehr und Wiederherstellung werden den
schuldhaften Verursachern überbunden.

Plakat_Feuerverbot_Wald_und_Waldesnähe.pdf

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